Sport, Fitness und Gesundheit - aber sicher!

Sind Ihre Fitnessgeräte so fit wie Ihre Mitglieder, die daran trainieren?

Beschreibung des Bildes

Betreiber von Sport- und Freizeitanlagen sind für deren Sicherheit verantwortlich. Das betrifft neben Fitness-Studios, Vereinen, Physiotherapie-Praxen und Hotels auch Personaltrainer. Wir unterstützt Sie dabei, Ihre Anlage dauerhaft sicher und für Ihre Kunden attraktiv zu halten – unabhängig, neutral, anerkannt.

Unser Mitarbeiter sind geprüfte (befähigte) Personen** für Sportstätten und Sportgeräte sowie für kraftbetätigte Türen und Tore***.

Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Außensportanlagen, Sporthallen, Sportgeräten und Fitnessstudios ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) und obliegt dem Träger der Einrichtung. Wir führen die Prüfung nach den jeweils zutreffenden Vorschriften mit dazu befähigten Personen (TÜV) durch. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten über den Zustand von Sport-/Fitnessgeräten und Studios zur Bewertung bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen. Im Schadensfall stehen wir als zertifizierter Gutachter und Sachverständiger zur Verfügung.


Da wir selbst keine Geräte verkaufen und uns ausschließlich auf die sicherheitsrelevanten Prüfungen konzentrieren, reduzieren sich die Kosten in den meisten Fällen.  Unser Prüfsystem unterscheidet zwischen Mängeln, die dringend zu beseitigen sind und optionalen Servicedienstleistungen.

  • Anfrage mit den zu prüfenden Geräten an uns senden.
  • Nach einem verbindlichen Kostenvoranschlag prüfen wir die Geräte und erstellen ein Prüfprotokoll inklusive einer Kostenschätzung für die notwendigen Reparaturen.
  • Auf Wunsch vermitteln wir preisgünstige Firmen für die Umsetzung.
  • Wir prüfen die Geräte erneut und erstellen die gesetzlichen Nachweise, dass die Geräte die jährliche Prüfung bestanden haben.

Paket S für Anlagen bis 1.000 m2

546,22€ (netto) Geräteprüfung inkl. Anfahrt bis 100 km (danach 0,30€ pro km)

  103,78€ (netto) Mehrwertsteuer

ab 1.000 m2 auf Anfrage


1587

Geprüfte Geräte pro Jahr

80

Kommunen und Betreiber lassen von uns prüfen

DGA - deutsche Gutachterauskunft

** Prüfung gemäß § 7 ArbSchG  für Sportstätten und Sportgeräte

***  kraftbetätigte Türen und Tore  gem. BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7).