In Zeiten der Corona-Krise stellt sich für viele Trainierende die Frage: Wie sicher ist eigentlich mein Fitnessstudio ? Diese berechtigte Frage beschäftigt uns schon seit vielen Jahren und wir verfügen über ein Sachverständigenbüro, welches Betreibern diese Fragen beantworten kann.
Die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Außensportanlagen, Sporthallen, Sportgeräten und Fitnessstudios ergibt sich bereits aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823) und obliegt dem Träger bzw. dem Bertreiber der Einrichtung. Vielen Betreibern ist oftmals nicht bewusst, dass sie z.B. mindestens einmal jährlich laut § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift ihre Fitness-/ Sportanlagen und Fitness-/ Sportgeräte einer fachgerechten Überprüfung unterziehen müssen. Diese Prüfungen gelten auch für kleine Fitness-Studios, Physiotherapie-Praxen und Hotels, sofern Sportgeräte zu ihrem Angebot gehören.
Die Corona-Krise setzt den Fokus natürlich in den Bereich Hygiene. Dieser Bereich sollte aber grundsätzlich für Betreiber wichtig sein, denn auch dort gibt es klare Vorgaben die einzuhalten sind.
Über unser Kontaktformular könnt ihr eure Fragen stellen. Wir senden diese dann direkt an einen anerkannten Sachverständigen.
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Sport und Fitness in Zeiten von Corona - aber sicher!
Veröffentlicht am 14.03.2020
von Mark Philipp